Limburg a. d. Lahn
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich, außer bei anhaltend starkem Schneefall.
Gehwege und Überwege 1,50 m breit räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, dazu je Hausgrundstück einen 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Diese Flächen bei Glätte unverzüglich streuen.
Mit Sand, Splitt oder ähnlich abstumpfendem Material streuen, keine Asche. Salz nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder Gehwegen mit starkem Gefälle und gegen festgetretene Eis- und Schneereste, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger am Gehweg, in Jahren mit gerader Endziffer die gegenüberliegenden Anlieger verpflichtet. Bußgeld 5 bis 1.000 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.09.2019
