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Gebiet · Hessen

Reinigungsfirmen in Limburg a. d. Lahn · Idstein

Limburg a. d. Lahn · Idstein · Taunusstein · Eltville am Rhein · Bad Camberg

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Limburg a. d. Lahn, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Limburg a. d. Lahn?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich, außer bei anhaltend starkem Schneefall.

Räum- und Streupflicht

Limburg a. d. Lahn

Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich, außer bei anhaltend starkem Schneefall.

Gehwege und Überwege 1,50 m breit räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, dazu je Hausgrundstück einen 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Diese Flächen bei Glätte unverzüglich streuen.

Mit Sand, Splitt oder ähnlich abstumpfendem Material streuen, keine Asche. Salz nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder Gehwegen mit starkem Gefälle und gegen festgetretene Eis- und Schneereste, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält.

Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger am Gehweg, in Jahren mit gerader Endziffer die gegenüberliegenden Anlieger verpflichtet. Bußgeld 5 bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.09.2019

Idstein

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Gehwege in voller Breite, Überwege 2,00 m breit abstumpfen.

Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringer Menge gegen festgetretene Eis- und Schneereste und nur ohne Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Seite verpflichtet. Bußgeld bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 13.12.2019

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