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Gebiet · Hessen

Reinigungsfirmen in Gießen · Pohlheim

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Gießen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Gießen?

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich und nach Erfordernis wiederholt.

Räum- und Streupflicht

Gießen

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich und nach Erfordernis wiederholt.

Gehwege bei vorwiegend Anliegerverkehr mindestens 1,50 m breit räumen, ohne Gehweg mindestens 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,50 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Glätte Gehwege 1,50 m und Überwege 2 m breit abstumpfen.

Mit Sand, Splitt oder ähnlichem abstumpfendem Material streuen, Asche ist verboten. Salz auf versiegelten Flächen nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen oder Gehwegen mit starkem Gefälle und gegen Glatteis oder festgetretenen Schnee.

Bei nur einseitigem Bürgersteig räumen die Anlieger beider Straßenseiten im wöchentlichen Wechsel, jedes Jahr beginnend mit dem ersten Sonntag auf der Bürgersteigseite. Bußgeld 5 bis 1.000 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Reinigung der Straßen und Plätze vom 20.03.1980, zuletzt geändert am 15.12.2016

Pohlheim

Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu je Hausgrundstück einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Bürgersteige in voller Breite, Überwege 2 m breit abstumpfen.

Vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material streuen. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste und nur ohne Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel.

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Seite verpflichtet. Bußgeld 2,56 € bis 511,29 €.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung in der Fassung ab 01.01.2002

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