Fulda
Täglich spätestens ab 7 Uhr bis mindestens 20 Uhr, samstags spätestens ab 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen spätestens ab 9 Uhr. Bei Schneefall und Glätte unverzüglich, außer bei anhaltend starkem Schneefall.
Gehwege mindestens 1 m breit räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang von mindestens 1 m zur Fahrbahn und zum Eingang. Bei Eisglätte Gehwege in voller Breite abstumpfen.
Mit Sand, Splitt oder ähnlichem abstumpfendem Material streuen. Streusalz auf Gehwegen und im Wurzelbereich von Bäumen grundsätzlich verboten, in geringen Mengen erlaubt an besonderen Gefahrenstellen wie Überwegen, Treppen und Gehwegen mit starkem Gefälle.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind in Jahren mit ungerader Endziffer die Anlieger am Gehweg, in Jahren mit gerader Endziffer die gegenüberliegenden Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Bußgeld bis 5.000 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst vom 13.12.2002 mit Nachtrag vom 26.09.2005
