Bad Vilbel
Schnee von 7 bis 20 Uhr räumen, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehweg so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu einen genügend breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.
Bei Eisglätte Gehweg in voller Breite und Tiefe abstumpfen, vor allem mit Sand, Splitt und ähnlichem Material. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände.
Markierte Fußgängerüberwege und Bushaltestellen räumt die Stadt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 16.11.2021
Bad Nauheim
Räumen und Streuen von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehwege und Überwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, dazu einen mindestens 1,25 m breiten Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang.
Bei Eisglätte Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege 2 m breit abstumpfen, vor allem mit Sand, Splitt und ähnlichem Material. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände.
Bei einseitigem Gehweg sind in Wochen mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite, in Wochen mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite verpflichtet.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 25.02.2005, zuletzt geändert am 23.11.2023