Frankfurt am Main
Die Pflichten gelten von 7 bis 22 Uhr.
Zu räumen ist die Gehwegbreite vor dem Grundstück; bei Gehwegen über 3 m Breite und in Fußgängerzonen genügt eine Bahn von mindestens 1,50 m. Zugänge zu Fahrbahn und Grundstückseingang sind ebenfalls in 1,50 m Breite zu räumen.
Streumittel sind Sand, Split oder ähnlich abstumpfendes Material, Asche ist verboten. Salz nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen oder gegen festgetretene Reste, wenn nötig. Baumscheiben und begrünte Flächen bleiben frei von Auftaumitteln.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung vom 13.10.2016, zuletzt geändert am 02.11.2023 (Lesefassung gültig ab 01.01.2024)
