Dresden
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und bei Glätte gestreut. Bei Bedarf tagsüber bis 20 Uhr wiederholen.
Gehwege unter 1,50 m ganz, breitere auf 1,50 m räumen oder streuen, stark genutzte breiter. Ohne abgetrennten Gehweg gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn räumen.
Mit Sand, Splitt oder Granulat streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, ausnahmsweise erlaubt an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen, wenn es anders nicht geht. Asche und Kohlengrus sind nicht gestattet.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienst-Anliegersatzung vom 07.12.2001
