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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Unterschleißheim · Garching b.München

Unterschleißheim · Garching b.München · Ottobrunn · Unterhaching · Haar

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Unterschleißheim, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Unterschleißheim?

Werktags ab 6:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 7:30 Uhr Schnee räumen. Werktags bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 18 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Unterschleißheim

Werktags ab 6:30 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 7:30 Uhr Schnee räumen. Werktags bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 18 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,5 m ab befahrbarem Fahrbahnrand.

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 06.10.2022

Garching b. München

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen, bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück innerhalb der Reinigungsfläche. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,5 Meter am Straßenrand.

Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen.

Wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 01.03.2021

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