Traunstein
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen, bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, bei besonders breiten Gehbahnen begrenzt auf 1,50 m. Ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg gilt ein Streifen von 1,50 m am Straßenrand.
Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand, Splitt oder anderen geeigneten Mitteln streuen oder das Eis beseitigen. Streusalz und ähnliche Stoffe nur im notwendigen Mindestmaß, etwa bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen.
Wer die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen vom 01.02.2022
