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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Schweinfurt · Kitzingen

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Schweinfurt, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Schweinfurt?

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Schweinfurt

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn vor dem Grundstück mindestens 1,20 m breit räumen und streuen, eine schmalere ganz. Ohne befestigten Gehweg gilt ein Streifen von 1,50 m am Straßenrand, auf Plätzen und breiteren Flächen 3,50 m, in Fußgängerzonen die volle Breite.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Tausalz und ätzende Mittel sind grundsätzlich unzulässig; Tausalz nur ausnahmsweise, etwa bei Blitzeis, Eisregen, auf Treppen und starken Steigungen, sparsam und nicht in den offenen Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern.

Räumgut auf oder neben dem Gehweg lagern, sonst spätestens am folgenden Tag von der Straße entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung (StRSV) vom 29.11.2022

Kitzingen

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Auf befestigten Gehwegen einen 2 m breiten Streifen zwischen Hauswand bzw. Grundstücksgrenze und Bordstein sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,50 m Breite. Räumgut neben der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Stoffen. Tausalz ist nur an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder starken Steigungen erlaubt.

Die Pflicht gilt für alle Straßen, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis stehen. Verstöße, auch die Verwendung von Tausalz oder ätzenden Stoffen: Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherheitsverordnung vom 27.01.2014

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