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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Schwandorf · Cham

Schwandorf · Cham · Burglengenfeld · Roding · Maxhütte-Haidhof

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Schwandorf, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Schwandorf?

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Schwandorf

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn vor dem Grundstück sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,50 m Breite. Räumgut neben der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit ätzenden Mitteln.

Die Pflicht gilt für alle Straßen, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis stehen. Verstöße: Geldbuße bis zu eintausend Euro.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungsverordnung vom 25.02.2021, geändert am 27.07.2021

Cham

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 21 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn vor dem Grundstück sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,50 m Breite. Räumgut neben der Gehbahn lagern, sonst von der Straße entfernen; Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen.

Die Pflicht gilt für alle Straßen. Verstöße: Geldbuße bis zu 500 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 22.01.2021

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