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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Rosenheim · Kolbermoor

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Rosenheim, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Rosenheim?

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Räum- und Streupflicht

Rosenheim

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn vor dem Grundstück sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand in 1,5 m Breite. Räumgut am Rand der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen, nicht mit Streusalz oder anderen ätzenden Stoffen. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen. Verstöße: Geldbuße bis zu 511 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vom 30.07.2021, zuletzt geändert am 04.12.2024

Kolbermoor

An Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wiederholen wie nötig.

Die Gehbahn vor dem Grundstück in 1 m Breite sichern, ohne befestigten Gehweg den Streifen am Straßenrand. Räumgut neben der Gehbahn lagern, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt (z. B. an Treppen, starken Steigungen oder witterungsbedingt) und auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen. Verstöße: Geldbuße bis zu 1.000 €.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.03.2021

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