Landshut
Schnee werktags spätestens bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8 Uhr räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Die Gehbahn vor dem Grundstück auf einer Breite von mindestens 1,20 m sichern. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege (auch Querungsstellen an Kreuzungen) beim Räumen freihalten.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert oder ohne besondere Glättegefahr Tausalz oder ätzende Mittel streut, kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung (Dokument datiert 08.11.2022)
