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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Landsberg am Lech · Germering

Landsberg am Lech · Germering · Starnberg · Ammersee · Gauting

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Landsberg am Lech, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Landsberg am Lech?

Werktags spätestens ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Landsberg am Lech

Werktags spätestens ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn entlang der Grundstücksgrenze; ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen 1,0 m breit, gemessen von der Grundstücksgrenze bzw. vom begehbaren Straßenrand.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen. Tauende Stoffe wie Natriumchlorid oder Calcium-/Magnesiumchlorid nur im notwendigen Maß, bei besonderer Glättegefahr (z. B. Treppen, starke Steigungen) generell möglich; Formiate, Acetate und Harnstoff sind nicht zulässig.

Räumgut am Rand der Gehbahn lagern, bei sehr engen Gehbahnen nötigenfalls am Fahrbahnrand, wenn möglich auf dem eigenen Grundstück. Schnee oder Eis von privaten Flächen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gelagert werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Räum- und Streupflichtverordnung vom 10.08.2021

Germering

Schnee werktags bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 9 Uhr räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg 1,5 m ab dem begehbaren Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen.

Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.

Wer die Gehbahnen vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig sichert, kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 29.09.2021

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