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Gebiet · Bayern

Reinigungsfirmen in Hof · Selb

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Hof, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Hof?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Räum- und Streupflicht

Hof

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück; ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg 1,50 m ab Fahrbahngrenze, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen 2,50 m, in der Altstadt bis zu 4 m ab Grundstücksgrenze.

Mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen, nicht mit ätzenden Stoffen oder stickstoffhaltigen Auftaumitteln; Streusalz nur, wenn es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

Schnee und Eis vom Grundstück nicht auf die öffentliche Straße bringen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungsverordnung vom 27.10.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.03.2022

Selb

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.

Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück, ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg 1,0 m ab dem begehbaren Straßenrand. Die Pflicht gilt für alle Straßen, auch wenn sie nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen.

Mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt, Tausalz) streuen, nicht jedoch mit ätzenden Mitteln.

Geräumten Schnee neben der Gehbahn so lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird, sonst spätestens am folgenden Tag entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freihalten.

Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 01.03.2018

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