Hof
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen; bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück; ohne befestigten oder abgegrenzten Gehweg 1,50 m ab Fahrbahngrenze, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen 2,50 m, in der Altstadt bis zu 4 m ab Grundstücksgrenze.
Mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln streuen, nicht mit ätzenden Stoffen oder stickstoffhaltigen Auftaumitteln; Streusalz nur, wenn es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.
Schnee und Eis vom Grundstück nicht auf die öffentliche Straße bringen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Reinigungsverordnung vom 27.10.2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03.03.2022
