Amberg
Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen. Bis 20 Uhr so oft wie nötig wiederholen.
Zu sichern ist die Gehbahn vor dem Grundstück. Ohne abgegrenzten Gehweg gilt der Straßenrand in 1 m Breite als Gehweg, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze.
Mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt streuen, nicht mit Tausalz oder ätzenden Mitteln. Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr erlaubt, z. B. an Treppen oder starken Steigungen.
Die Pflicht gilt für alle Straßen, auch wenn sie nicht im Straßenverzeichnis stehen. Verstöße, auch unerlaubtes Streuen mit Tausalz, können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden.
Maßgeblich ist die Verordnung der Stadt: Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 07.09.2009
