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Gebiet · Baden-Württemberg · Stuttgart

Reinigungsfirmen in Nürtingen · Filderstadt

Nürtingen · Filderstadt · Kirchheim unter Teck · Leinfelden-Echterdingen · Weilheim an der Teck

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Nürtingen, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Nürtingen?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 22 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Nürtingen

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 22 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten gilt die Pflicht für einen 1,50 m breiten Streifen am Fahrbahnrand.

Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise bei Eisregen so sparsam wie möglich erlaubt.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 12.09.1989 mit Änderung vom 26.06.2001

Filderstadt

Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.

Gehweg in der Regel mindestens 1,0 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 1,0 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.

Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten.

An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen den Gehweg bis zur Bordsteinkante räumen und streuen, sodass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 22.07.2013

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