Nürtingen
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 22 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten gilt die Pflicht für einen 1,50 m breiten Streifen am Fahrbahnrand.
Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise bei Eisregen so sparsam wie möglich erlaubt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 12.09.1989 mit Änderung vom 26.06.2001
Filderstadt
Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1,0 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 1,0 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.
Mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel sind verboten.
An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und von Schulbussen den Gehweg bis zur Bordsteinkante räumen und streuen, sodass gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 22.07.2013