Mosbach
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und streuen. Bei späterem Schneefall oder Glätte unverzüglich, bei Bedarf wiederholt, bis 21 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, dazu je Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m. Ohne Gehweg auf beiden Straßenseiten: 1 m breiter Streifen am Fahrbahnrand.
Grundsätzlich mit Sand, Splitt oder Asche streuen. Auftauende Streumittel nur auf Treppen und Steilstrecken.
In Straßen ohne Gehweg sind in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden, in geraden Jahren die mit geraden Hausnummern zuständig.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 08.11.1989, zuletzt geändert am 08.12.2021
