Ludwigsburg
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, die Pflicht endet um 21 Uhr.
Gehweg mindestens 1 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.
Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Salz ist grundsätzlich verboten, außer bei Eisregen oder Eisglätte an Gefahrenstellen wie Steilstrecken und Treppen, dort nur im Mindestmaß.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 27.02.1991, zuletzt geändert am 22.11.2023
