Lahr/Schwarzwald
Werktags (montags bis freitags) bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei Bedarf tagsüber wiederholt, die Pflicht endet um 20 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1,50 m breit räumen, Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1,50 m.
Nur abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche streuen. Salz oder Harnstoff ist verboten.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Räum- und Streupflichtsatzung vom 18.11.2024
Emmendingen
Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr geräumt und gestreut; die Pflicht endet um 21 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen, in Fußgängerzonen 2 m. Zugang zur Fahrbahn je Hausgrundstück mindestens 1 m.
Nur abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt streuen. Auftauende Streumittel sind grundsätzlich verboten, ausnahmsweise erlaubt, wenn Glätte anders nicht zumutbar zu beseitigen ist, zum Beispiel bei Eisregen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 01.12.2007