Heilbronn
Werktags bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Bei späterem Schneefall räumen, sobald und so oft es nötig ist, bei Glätte unverzüglich und bei Bedarf wiederholt streuen, bis 21 Uhr.
Gehwege in voller Breite streuen, Schnee auf 3/4 der Breite, mindestens 1,50 m räumen, ohne Gehweg eine 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen ausreichend breiten Zugang zur Fahrbahn räumen.
Streuen mit Sand oder Splitt. Salz nur ausnahmsweise bei besonderen Wetterlagen (z. B. Eisregen) oder an besonders gefährlichen Stellen, so sparsam wie möglich.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Reinigungs-, Räum- und Streupflicht-Satzung vom 21.12.1989
Neckarsulm
Werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, mindestens 1,50 m, ohne Gehweg eine 1,50 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Salz und andere auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt und dann so sparsam wie möglich.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 05.12.1989