Heidelberg
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.
Gehweg mindestens 1,50 m breit räumen und streuen. Für jedes Grundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,50 m räumen, bei Eckgrundstücken zu jeder Straße.
Nur mit Sand oder Splitt streuen. Salz nur bei Eisregen, Reifglätte und überfrierender Glätte, höchstens 20 g pro m² und nicht in den Wurzelbereich von Bäumen oder Sträuchern; auf Treppen, Rampen und Gefällstrecken Gemisch mit höchstens einem Drittel Salz.
In Straßen ohne Gehweg räumen und streuen in ungeraden Kalenderjahren die Anlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden die mit geraden, jeweils 1,50 m am Fahrbahnrand ihrer Straßenseite; nicht im Fußgängerbereich Altstadt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Gehwegreinigungssatzung vom 16.11.1989, zuletzt geändert am 29.06.2023
