Calw
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand oder Splitt. Auftauende Streumittel nur im unumgänglichen Mindestmaß, verboten, wo Bäume oder Sträucher durch salzhaltiges Schmelzwasser gefährdet werden könnten.
Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind die Anlieger beider Straßenseiten gemeinsam verpflichtet, jeder höchstens auf der Länge seines Grundstücks.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 08.12.1989, zuletzt geändert am 26.03.2015
Horb am Neckar
Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 21 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1,00 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt, Sägemehl oder Asche. Auftauende Streumittel sind verboten, Salz nur ausnahmsweise, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise zu beseitigen ist, und nur im unumgänglichen Mindestmaß.
In Straßen ohne Gehweg räumen und streuen in ungeraden Jahren die Anlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die mit geraden Hausnummern, jeweils auf ihrer Straßenseite.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung, beschlossen am 23.11.2021