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Gebiet · Baden-Württemberg

Reinigungsfirmen in Bruchsal · Schwetzingen

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bruchsal, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bruchsal?

Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Bruchsal

Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Streumittel sind grundsätzlich verboten, Salz nur bei besonderen Wetterlagen (z. B. Eisregen und Eisglätte) an besonderen Gefahrenstellen und auf ein Mindestmaß beschränkt.

Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 500 Euro geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 Euro.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Räum- und Streupflichtsatzung vom 23.10.2007

Schwetzingen

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 22 Uhr.

Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 2 m, ohne Gehweg eine 2 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.

Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Streumittel sind verboten, ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt und dann so sparsam wie möglich.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 14.12.1989, geändert am 17.05.2001

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