Bruchsal
Montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, in der Regel mindestens 1 m, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Auftauende Streumittel sind grundsätzlich verboten, Salz nur bei besonderen Wetterlagen (z. B. Eisregen und Eisglätte) an besonderen Gefahrenstellen und auf ein Mindestmaß beschränkt.
Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 500 Euro geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Räum- und Streupflichtsatzung vom 23.10.2007
