Biberach an der Riß
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.
Gehweg so breit räumen und streuen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, ohne Gehweg eine 1,00 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflicht-Satzung vom 18.12.1989, zuletzt geändert am 02.10.2002
Laupheim
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee oder tritt Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.
Gehweg in der Regel mindestens 1 m breit räumen und streuen, ohne Gehweg eine 1 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Hausgrundstück einen Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1 m räumen.
Streuen mit Sand, Splitt oder Asche. Salz nur im unumgänglichen Mindestmaß, Schnee mit Salz nicht nahe Bäumen oder auf Grünflächen lagern.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Streupflichtsatzung vom 18.12.1989, geändert am 08.10.2001