Jena
Schnee werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr räumen, spätestens 1 Stunde nach Ende des Schneefalls.
Gehwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Bei Glätte Gehwege und Zugänge rechtzeitig abstumpfen, noch nicht fertig ausgebaute Gehwege auf 1,50 m Breite. Nur so viel Streumaterial, dass Geh- und Überwege nicht übermäßig verschmutzen, und nur Hilfsmittel, die die Straße nicht beschädigen.
Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite. In Straßen der Reinigungsklassen 5 bis 7 laut Straßenverzeichnis erfolgt der Winterdienst durch die Stadt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2024
Apolda
Räumen und Streuen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, bei Glätte in voller Breite streuen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen.
Vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material streuen, keine Asche. Salz oder salzhaltige Stoffe nur zum Freihalten von Hydranten; Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.
Schnee nicht vom Gehweg auf die Fahrbahn und nicht von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum bringen. Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger der Gehwegseite zuständig, in Jahren mit ungerader Endziffer die der gegenüberliegenden Straßenseite.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 05.12.2022