Erfurt
Werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr, Schnee unverzüglich räumen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages.
Gehwege in der für die Nutzung erforderlichen Breite räumen und streuen (1,50 m, soweit der Gehweg breiter ist). Wo Fahrbahn und Gehweg nicht getrennt sind, einen Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze, soweit die Straßenbreite es hergibt.
Streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Blähschiefer, feinkörnigem Splitt oder Sand. Streusalz ist verboten, außer in klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und auf Treppen und Wegen mit mehr als 4 % Steigung, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen.
Begrünte Flächen, Baumscheiben und Beete nicht mit Salz bestreuen und dort keinen salzhaltigen Schnee ablagern. Streustoffe nach der Wintersaison beseitigen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 08.11.2011, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 27.09.2023

