Pinneberg
Werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich und so oft wie erforderlich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte am folgenden Tag bis 7 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- und feiertags).
In der Frontlänge des Grundstücks Gehwege mindestens 1,00 m, gemeinsame Geh- und Radwege mindestens 1,20 m breit räumen und bei Glätte streuen; ohne Gehweg den begehbaren Seitenstreifen mindestens 1,00 m breit. Radwege mindestens 1,00 m, bei Gegenverkehr 1,40 m breit.
Auf Geh- und Radwegen abstumpfende Stoffe wie Sand, Granulat oder Streukiesel verwenden. Streusalz und andere Taumittel grundsätzlich nicht gestattet, nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und Bushaltestellen; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
In Fußgängerstraßen einen 1,40 m breiten Streifen am Gebäude, in Straßen mit niveaugleicher Mischfläche mindestens 1,40 m am Fahrbahnrand räumen und streuen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 511 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 05.11.2025
