Norderstedt
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr Schnee und Glätte auf Geh- und Radwegen unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte entfernen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte am folgenden Tag bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Geh- und Radwege in der Frontlänge des Grundstücks in einer Gesamtbreite von mindestens 1,50 m von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, auch Fußgängerüberwege. An Haltestellen einen gefahrlosen Zu- und Abgang sichern.
Grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen streuen, wenn nötig wiederholt. Salz und andere Auftaumittel nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Die Pflicht gilt in den Straßen der Anlagen 1 und 2 der Satzung, in Straßen der Anlage 2 für Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Fußgängerstraßen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 01.12.1979 unter Berücksichtigung der 1. bis 18. Nachtragssatzung (in Kraft 18.12.2025)
