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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Neumünster · Preetz

Neumünster · Preetz · Plön · Lütjenburg · Schwentinental

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Neumünster, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Neumünster?

Werktags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr Schnee nach Ende des Schneefalls und Glatteis nach seinem Entstehen unverzüglich räumen bzw. abstreuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandenes Glatteis bis 8 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- und feiertags) des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Neumünster

Werktags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr Schnee nach Ende des Schneefalls und Glatteis nach seinem Entstehen unverzüglich räumen bzw. abstreuen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandenes Glatteis bis 8 Uhr (werktags) bzw. 9 Uhr (sonn- und feiertags) des folgenden Tages.

Geh- und Radwege in der für die öffentliche Sicherheit erforderlichen Breite, soweit möglich mindestens 1,20 m, von Schnee und Eis freihalten und bei Glätte streuen. An Fußgängerüberwegen den Gehweg bis an die Fahrbahnkante, an Haltestellen bis zur Bordsteinkante räumen und streuen.

Salz und andere Auftaumittel auf Gehwegen mit Baum- oder Buschbestand und auf gepflasterten Gehwegen grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.

Die Pflicht gilt in den in Anlage 2 der Satzung genannten Straßen in der Frontlänge des Grundstücks, im Umfang der Reinigungskategorie der Straße (Anlage 1).

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.06.2026

Preetz

Von 7:30 bis 20 Uhr Schnee- und Eisglätte so oft wie erforderlich unverzüglich, Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr Schnee und Glätte bis 7:30 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege, begehbare Seitenstreifen und gemeinsame Geh- und Radwege in der Frontlänge des Grundstücks in der für Fußgänger erforderlichen Breite (ca. 1,50 m) von Schnee freihalten und bei Glätte streuen. Ohne abgesetzten Gehweg gilt beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen als Gehweg.

Bei Glatteis mit abstumpfenden Mitteln wie Kies oder Granulat streuen, Asche und Hausmüll sind als Streugut unzulässig. Tausalz nur ausnahmsweise an besonders gefährlichen Stellen, Anteil grundsätzlich nicht mehr als 20 g/qm.

Die Pflicht gilt in den Straßen der Anlage A; in den Straßen, Verbindungs-, Wohn- und Stichwegen der Anlage B für die gesamte Fläche, bei Pflichtigen auf beiden Seiten bis zur Straßenmitte.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßen- und Stadtreinigung vom 03.10.2007, zuletzt geändert am 19.12.2025

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