Lübeck
Schnee und Glätte werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee bis 7 Uhr an Werktagen und bis 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen des folgenden Tages.
Gehwege sowie Verbindungs- und Treppenwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite, soweit möglich 1,5 m, von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, außer in Straßen der Winterdienstklasse W 0. Ist auf keiner Straßenseite ein Gehweg abgegrenzt, gilt ein begehbarer Seitenstreifen oder ein Streifen der Fahrbahn als Gehweg.
Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden, auftauende Mittel sind verboten.
An Haltestellen auf dem Gehweg bis zur Bordsteinkante räumen und streuen, Fahrgastunterstände ausgenommen. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 511 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 08.12.2025
