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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Lauenburg/ Elbe · Reinbek

Lauenburg/ Elbe · Reinbek · Ahrensburg · Geesthacht · Mölln

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Lauenburg/Elbe, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Lauenburg/Elbe?

Von 8 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Räum- und Streupflicht

Lauenburg/Elbe

Von 8 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallenen Schnee und entstandene Glätte so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in der Frontlänge des Grundstücks 1,50 m breit von Schnee freihalten. In verkehrsberuhigten Bereichen und wo kein Gehweg ist, einen 1,50 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen.

Salz, Sole und andere Auftaumittel grundsätzlich nicht verwenden; erlaubt nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Bushaltestellen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Die Pflicht gilt in den in Anlage 1 und 2 der Satzung aufgeführten Straßen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 511 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 10.12.2019

Reinbek

Bei Schneefall und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte räumen und Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege in der Frontlänge des Grundstücks 1,50 m breit von Schnee freihalten. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder Schulbusse die Gehwege so räumen und streuen, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Auf Gehwegen bei Glätte streuen; Salz und andere Auftaumittel sollen grundsätzlich unterbleiben, erlaubt nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen, salzhaltigen Schnee dort nicht ablagern.

In den im Straßenverzeichnis der Satzung aufgeführten Straßen gilt die Pflicht auch für die Fahrbahn; dort bei Glätte Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Stellen streuen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2001, Lesefassung gültig ab 01.04.2025

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