Kiel
Von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, gefallenen Schnee innerhalb einer Stunde nach jedem Schneefall räumen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages beseitigen, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, auch wenn es dann noch schneit.
In allen Straßen Gehwege in der Frontlänge des Grundstücks schnee- und eisfrei halten und bei Glätte streuen, soweit möglich mindestens 1,5 m breit; verpflichtet sind auch Hinterlieger. Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Haltestellen gefahrlos erreichbar halten.
Mit abstumpfenden Stoffen streuen (Splitt, Granulat oder Sand, keine Schlacke oder Asche). Streusalz grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei überfrierender Nässe und Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Fußgängerüberwegen, Treppen, Rampen und starkem Gefälle; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Wird der Gehweg von Kommunalfahrzeugen oder Dritten erneut mit Schnee bedeckt, erneut räumen. Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 511 € geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 09.12.2025
