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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Itzehoe · Bad Bramstedt

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Itzehoe, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Itzehoe?

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Itzehoe

Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Geh- und Radwege in der Frontlänge des Grundstücks in der Breite von Schnee und Eis freihalten, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung erfordert. Auf Fahrbahnen ohne Gehweg gilt beidseitig ein 1,50 m breiter Streifen als Gehweg.

Bei Glatteis Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Radwege mit abstumpfenden Stoffen streuen, wenn nötig wiederholt. Salz und andere auftauende Stoffe auf Geh- und Radwegen und in der Fußgängerzone nur bei Eisregen.

In den in Anlage 2 der Satzung aufgeführten Straßen gilt die Pflicht für einen Streifen in Gehwegbreite (mindestens 1,50 m) vor dem Grundstück. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 26.09.2014 in der Fassung der I. Nachtragssatzung, beschlossen am 25.03.2021

Bad Bramstedt

Von 7 bis 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Gehwege und begehbare Seitenstreifen in der Frontlänge des Grundstücks 1,50 m breit von Schnee freihalten. In Fußgängerzonen einen 1,50 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen.

Auf Gehwegen bei Glätte streuen, auftauende Stoffe grundsätzlich nicht; erlaubt nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder anderen Auftaumitteln bestreuen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung Stand 09/2023

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