Heide
Montags bis freitags 7 bis 20 Uhr, samstags 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr: Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls entfernen, Glatteis so oft wie erforderlich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandenes Glatteis bis zu diesen Morgenzeiten des folgenden Tages.
Geh- und Radwege in der Frontlänge des Grundstücks soweit möglich mindestens 1,50 m breit von Schnee und Eis freihalten und bei Glätte streuen. Ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Salz und andere auftauende Stoffe sind grundsätzlich untersagt, auch auf privaten Flächen. Erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken.
In den im Straßenverzeichnis der Satzung aufgeführten Straßen gilt die Pflicht auch für die Fahrbahn: bei Glätte Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen streuen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 15.12.2021
