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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Flensburg · Schleswig

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Flensburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Flensburg?

Innerhalb der allgemeinen Verkehrszeiten, in der Regel werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr, Schnee nach beendetem Schneefall und Eisglätte nach ihrem Auftreten beseitigen.

Räum- und Streupflicht

Flensburg

Innerhalb der allgemeinen Verkehrszeiten, in der Regel werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 9 Uhr bis 20 Uhr, Schnee nach beendetem Schneefall und Eisglätte nach ihrem Auftreten beseitigen.

Gehwege, kombinierte Geh- und Radwege, selbständige Radwege sowie Verbindungs- und Treppenwege entlang des Grundstücks räumen und streuen, in der für den Verkehr erforderlichen Breite, wo möglich mindestens 1,5 m.

Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken; auf Radwegen und kombinierten Rad- und Gehwegen darf Sole verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen.

In den Fußgängerstraßen Große Straße, Holm, Nordermarkt, Schiffbrückstraße, Südermarkt sowie in Teilen der Nikolaistraße und der Roten Straße räumt und streut das TBZ. Verstöße können mit einer Geldbuße bis 511 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 10.12.2020, zuletzt geändert am 08.12.2022

Schleswig

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: 2. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 26.04.2016

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