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Gebiet · Schleswig-Holstein

Reinigungsfirmen in Bad Schwartau · Eutin

Bad Schwartau · Eutin · Neustadt in Holstein · Oldenburg in Holstein · Fehmarn

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Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bad Schwartau, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bad Schwartau?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Räum- und Streupflicht

Bad Schwartau

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee räumen und bei Glätte streuen, in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen einen Streifen von 2,00 m.

Salz und andere Auftaumittel nur als Zumischung zu abstumpfenden Mitteln, bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an Treppen, Rampen, Gefälle- und Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen und keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2001, zuletzt geändert am 22.12.2020

Eutin

Zwischen 8 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte bis 8 Uhr des folgenden Tages.

Schnee und Glätte auf Gehwegen, Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und begehbaren Seitenstreifen beseitigen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg einen Streifen von 2,0 m entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen.

Salz und andere Auftaumittel grundsätzlich nicht, nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Bushaltestellen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen und keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 16.03.2021

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