Bad Schwartau
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee oder entstandene Glätte bis 7 Uhr des folgenden Tages, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehwege in einer Breite von 1,50 m von Schnee räumen und bei Glätte streuen, in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen einen Streifen von 2,00 m.
Salz und andere Auftaumittel nur als Zumischung zu abstumpfenden Mitteln, bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an Treppen, Rampen, Gefälle- und Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen und keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.12.2001, zuletzt geändert am 22.12.2020
Eutin
Zwischen 8 und 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee und entstandene Glätte bis 8 Uhr des folgenden Tages.
Schnee und Glätte auf Gehwegen, Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und begehbaren Seitenstreifen beseitigen. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg einen Streifen von 2,0 m entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen.
Salz und andere Auftaumittel grundsätzlich nicht, nur bei Ausnahmewetterlagen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Bushaltestellen und starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreuen und keinen salzhaltigen Schnee darauf ablagern.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 16.03.2021