Plauen
Auf Gehwegen werktags ab 6 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigen, bei Bedarf bis 20 Uhr wiederholen.
Gehwege 1,50 m breit von Schnee freihalten und bei Glätte streuen, auch an Haltestellen, Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerüberwegen. Keinen geschlossenen Schneewall am Gehweg- oder Fahrbahnrand anhäufen.
Mit abstumpfenden Stoffen streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Pflichtig sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, auch für Fußwege. Verstöße können mit einer Geldbuße von 5 bis 500 Euro geahndet werden, bei Fahrlässigkeit mit höchstens 250 Euro.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 01.12.2021, Lesefassung mit 1. Änderung vom 03.12.2024
