Meißen
Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls räumen, bei Glätte unverzüglich streuen, bei Bedarf wiederholt. Schneefall oder Glätte nach 20 Uhr bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigen.
Gehwege so breit räumen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, bei Eisglätte in voller Breite abstumpfen. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen.
Vor allem mit Sand, Splitt oder ähnlichem Material streuen. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste, nie auf Betonbelägen. Rückstände nach der Winterperiode, spätestens bis zum 15.04. beseitigen.
Bei einseitigem Gehweg räumen die Anlieger und Hinteranlieger der Gehwegseite, im Wechsel von Woche zu Woche. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 27.11.2024
