← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Sachsen

Reinigungsfirmen in Limbach-Oberfrohna · Hohenstein-Ernstthal

Limbach-Oberfrohna · Hohenstein-Ernstthal · Rochlitz · Stollberg/Erzgeb. · Zwönitz

Hier ist noch kein Partner

Schreiben Sie Ihren Auftrag trotzdem aus - wir kümmern uns selbst darum und suchen Ihnen jemanden.

Dieses Gebiet ist noch frei.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Limbach-Oberfrohna, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Limbach-Oberfrohna?

Die Pflichten gelten von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Räum- und Streupflicht

Limbach-Oberfrohna

Die Pflichten gelten von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, bei Schneefall jeweils unverzüglich.

Gehwege so breit räumen, dass Begegnungsverkehr möglich ist, bei Eisglätte in voller Breite streuen, noch nicht ausgebaute Gehwege in einer Tiefe von 1,50 bis 2 m ab Grundstücksgrenze. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 1,25 m breit räumen. Gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, gilt ein 1,5 m breiter Streifen am Fahrbahnrand als Gehweg.

Vor allem mit Sand, Splitt oder ähnlichem Material streuen, Rückstände spätestens nach der Frostperiode beseitigen. Salz soll nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste und bei Eisglätte verwendet werden.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 06.07.2026

Hohenstein-Ernstthal

Die Pflichten gelten von 7 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen. Mit der Beseitigung von nach 20 Uhr gefallenem Schnee und entstandener Glätte ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beginnen.

Gehwege und Haltestellen bei Schneefall so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, gilt eine 1,5 m breite Fläche am Fahrbahnrand als Gehweg.

Gehwege und Zugänge zur Fahrbahn mit salzfreien, abstumpfenden Materialien streuen, keine Asche oder Kohlegrus. Streusalz nur ausnahmsweise bei Gefahr extremer Glätte (Eisregen), nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Streugut nach der Schneeschmelze beräumen, die Abfuhr übernimmt kostenlos der Städtische Bauhof. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Stadtreinigungssatzung vom 25.05.1999 in der Fassung vom 26.10.1999 und 26.02.2002

Auch in der Nähe

Diese Betriebe sitzen im Nachbargebiet und arbeiten oft mit herüber. Die Entfernung steht an jedem Eintrag.

Dein Betrieb hier

Dieses Gebiet ist noch frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.

✓ Geprüfter Partner

Privadi Halle

Halle (Saale) · 06108 · 43 km

Der Betrieb, aus dem Privadi entstanden ist. Glas- und Gebäudereinigung in Halle und Umgebung, seit 2010.

  • Glasreinigung
  • Hausreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Grünpflege
  • Winterdienst

Arbeitet auch in: Halle, Mansfeld · Sangerhausen, Dessau-Roßlau · Bitterfeld-Wolfen, Weißenfels · Stößen, Börde-Hakel · Bernburg, Magdeburg, Wernigerode · Halberstadt, Delitzsch · Eilenburg, Leipzig, Grimma · Wurzen, Gera · Altenburg, Rudolstadt · Saalfeld/Saale, Jena · Apolda, Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt