Delitzsch
Nach Ende des Schneefalls sofort räumen: werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.
Den ganzen Gehweg räumen und streuen, mindestens 1,50 m breit.
Sand oder Splitt. Chemische Auftaumittel nur, wenn das nicht reicht, etwa bei Blitzeis, oder auf Treppen und Rampen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 25.11.2021, Lesefassung 2023
Eilenburg
Die Pflichten gelten sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, an allen übrigen Tagen von 7 bis 20 Uhr.
Gehweg mindestens 1,50 m breit räumen und streuen, Gehwege bis 1,50 m ganz; ohne Gehweg einen 1,50 m breiten Streifen entlang der Fahrbahn. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang ebenso räumen und streuen.
Mit Sand oder Splitt streuen. Salz oder Lauge sind grundsätzlich untersagt, nur ausnahmsweise zulässig, wenn abstumpfende Mittel eine Gefährdung nicht hinreichend ausschließen.
Markierte Fußgängerüberwege räumt und streut die Stadt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die Straßenreinigung, beschlossen am 04.12.2006
Schkeuditz
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut. Fällt danach Schnee, sofort und bei Bedarf wiederholt, bis 20 Uhr.
Gehweg mindestens 1 m breit, dazu für jedes Haus ein mindestens 1 m breiter Zugang zur Fahrbahn.
Nur Sand oder Splitt. Salz ist verboten, auch mit Sand gemischt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Gehwegreinigungssatzung von 1993, zuletzt geändert 2003