Chemnitz
Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr unverzüglich räumen und streuen, bei andauerndem Schneefall spätestens nach dessen Ende. Was nach 20 Uhr anfällt, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr erledigen.
Gehwege und Fußgängerzonen mindestens 1,5 m breit räumen und streuen, schmalere ganz, auch an Haltestellen, Kreuzungen, Einmündungen und Überwegen. Gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, gilt eine 1,5 m breite Fläche am Fahrbahnrand als Gehweg.
Mit Sand oder feinkörnigem Splitt streuen. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, erlaubt nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.
Die Pflicht gilt nicht in Straßen, die im Straßenverzeichnis mit der Reinigungsklasse „W“ gekennzeichnet sind.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Stand Januar 2026

