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Gebiet · Sachsen

Reinigungsfirmen in Bautzen / Budyšin · Hoyerswerda / Wojerecy

Bautzen / Budyšin · Hoyerswerda / Wojerecy · Elstra / Halštrow · Bischofswerda · Kamenz / Kamjenc

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Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

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Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Bautzen / Budyšin, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Bautzen / Budyšin?

Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr verkehrssicher halten. Bei Bedarf in diesen Zeiten wiederholt räumen und streuen.

Räum- und Streupflicht

Bautzen / Budyšin

Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr verkehrssicher halten. Bei Bedarf in diesen Zeiten wiederholt räumen und streuen.

Gehwege auf 1,5 m Breite räumen; gibt es auf keiner Straßenseite einen Gehweg, eine 1,5 m breite Fläche am Fahrbahnrand. Für jedes Grundstück einen Zugang zur Straße schaffen; Gehwegflächen an Bushaltestellen gehören dazu.

Mit Sand oder Splitt streuen. Auftaumittel nur in Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen, nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenanliegersatzung vom 27.10.1999, zuletzt geändert am 31.03.2004

Hoyerswerda / Wojerecy

Gehwege bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr räumen und streuen. Bei Schnee oder Glätte im Tagesverlauf möglichst unverzüglich und bei Bedarf wiederholt räumen und streuen, bis 20 Uhr.

Gehwege komplett räumen und streuen, mindestens 1,50 m breit; ohne Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen am Fahrbahnrand, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg reicht in der Regel eine Breite von 1,00 bis 1,20 m. Auch Zugänge zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter sowie Hydranten und Absperrschieber samt Zugängen räumen und streuen.

Mit Sand, Splitt oder Salz (NaCl) streuen; chemische Auftaumittel nur bei besonderer Witterung wie Blitzeis und auf Treppen, Rampen oder ähnlichen Gefahrenstellen. Streugut am Wochenende vor Ostern, spätestens nach der Winterdienstperiode wieder aufnehmen.

Für die in Anlage 2 der Satzung verzeichneten Gehwege und Plätze übernimmt die Stadt das Räumen und Streuen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung vom 25.11.2009, zuletzt geändert am 28.10.2014 (Lesefassung)

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