Weißenfels
Die Pflichten gelten von 7 bis 21 Uhr und sind bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit von Schnee räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang mindestens 0,50 m breit räumen.
Als Streumittel vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material verwenden. Asche nur so, dass keine übermäßige Verschmutzung entsteht; Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste. Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.
Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 14.11.2002, Lesefassung mit Stand 01.01.2013
Stößen
Montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr; bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.
Gehwege vor den Grundstücken so breit von Schnee räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang für jedes Hausgrundstück mindestens 1,50 m breit räumen.
Als Streumaterial vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material verwenden. Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneerückstände; Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.
Bei einseitigem Gehweg sind in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer der gegenüberliegenden Straßenseite zum Winterdienst verpflichtet.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 18.04.2023
Merseburg
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:30 bis 20 Uhr.
Gehweg mindestens 1,50 m breit räumen und streuen.
Salz und chemische Auftaumittel auf Gehwegen sind verboten, außer bei extremer Glätte oder Eisregen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 13.12.2019