← Zurück zum Bundesland

Gebiet · Sachsen-Anhalt

Reinigungsfirmen in Mansfeld · Sangerhausen

Mansfeld · Sangerhausen · Köthen · Wettin-Löbejün · Querfurt

✓ Geprüfter Partner

Privadi Halle

Halle (Saale) · 06108

Der Betrieb, aus dem Privadi entstanden ist. Glas- und Gebäudereinigung in Halle und Umgebung, seit 2010.

  • Glasreinigung
  • Hausreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Grünpflege
  • Winterdienst

Arbeitet auch in: Halle, Mansfeld · Sangerhausen, Dessau-Roßlau · Bitterfeld-Wolfen, Weißenfels · Stößen, Börde-Hakel · Bernburg, Magdeburg, Wernigerode · Halberstadt, Delitzsch · Eilenburg, Leipzig, Grimma · Wurzen, Gera · Altenburg, Rudolstadt · Saalfeld/Saale, Jena · Apolda, Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt

Tipp für Privatkunden

20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG). Dafür bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung und geben sie in Ihrer Steuererklärung an.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Mansfeld, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Mansfeld?

Werktags zwischen 8 und 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 19 Uhr; bei Schneefall jeweils unverzüglich auszuführen.

Räum- und Streupflicht

Mansfeld

Werktags zwischen 8 und 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 19 Uhr; bei Schneefall jeweils unverzüglich auszuführen.

Gehwege unter 1,50 m Breite ganz, die übrigen mindestens 1,50 m breit von Schnee befreien. Ohne ausgebaute Gehwege einen mindestens 1,00 m breiten Streifen neben der Fahrbahn freihalten. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang für jedes Hausgrundstück vom Schnee räumen.

Bei Eisglätte Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe abstumpfen, Zugänge zur Fahrbahn in 1,50 m Breite; bei Schneeglätte nur die nach § 7 zu räumende Fläche. Als Streumittel Sand oder andere abstumpfende Mittel verwenden; Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.

Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, ausgefertigt am 05.03.2013

Sangerhausen

Montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sind Schnee und Glätte zu entfernen bzw. abzustumpfen. Nach Ende des Schneefalls darf bis zu einer Stunde die Wetterlage abgewartet werden, bevor die Räumpflicht einsetzt.

Gehwege unter 1,50 m Breite ganz, die übrigen in 1,50 m Breite räumen und streuen, einschließlich eines Zugangs zur Fahrbahn vor jedem anliegenden Grundstück.

Zum Streuen nur abstumpfende Mittel wie Granulat, Splitt und Sand verwenden, keine Asche. Salz und andere Auftaumittel sind grundsätzlich verboten, außer bei extremer Schnee- und Eisglätte, Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen, Brückenauf- und -abgängen, Rampen und starken Gefällen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Stadtratsbeschluss vom 10.11.2022, in Kraft seit 01.01.2023

Köthen (Anhalt)

Zwischen 7 und 21 Uhr gefallener Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt werden. Nach 21 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr.

Auf dem Gehweg einen Streifen von 1,50 m freihalten, dazu zu jedem Hausgrundstück einen Zugang von mindestens 1 m.

Sand oder Splitt. Salz nur bei Eisregen oder Glatteis und nur so viel wie nötig.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Fassung der 3. Änderung (gültig ab 01.01.2021)

Lutherstadt Eisleben

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls geräumt werden. Über Nacht gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Ohne Gehweg einen Streifen von mindestens 1,30 m neben der Fahrbahn freihalten.

Sand, Splitt oder Ähnliches, keine Asche. Schädliche Chemikalien sind verboten, Streusalz nie auf Baumscheiben oder Grünflächen.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Fassung der 2. Änderung (Amtsblatt 06.03.2024)

Auch in der Nähe

In diesem Umkreis ist noch kein Betrieb dabei. Stellen Sie den Umkreis größer oder schreiben Sie Ihren Auftrag aus.

Dein Betrieb hier

Hier sind noch Plätze frei.

Mitgliedschaft kostenlos, ein Gebiet inklusive. Keine Provision vom Auftrag.