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Gebiet · Sachsen-Anhalt

Reinigungsfirmen in Magdeburg

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✓ Geprüfter Partner

Privadi Halle

Halle (Saale) · 06108

Der Betrieb, aus dem Privadi entstanden ist. Glas- und Gebäudereinigung in Halle und Umgebung, seit 2010.

  • Glasreinigung
  • Hausreinigung
  • Unterhaltsreinigung
  • Grünpflege
  • Winterdienst

Arbeitet auch in: Halle, Mansfeld · Sangerhausen, Dessau-Roßlau · Bitterfeld-Wolfen, Weißenfels · Stößen, Börde-Hakel · Bernburg, Magdeburg, Wernigerode · Halberstadt, Delitzsch · Eilenburg, Leipzig, Grimma · Wurzen, Gera · Altenburg, Rudolstadt · Saalfeld/Saale, Jena · Apolda, Nordhausen · Heilbad Heiligenstadt

Tipp für Privatkunden

20 % der Arbeitskosten können Sie direkt von Ihrer Steuer abziehen (§ 35a EStG). Dafür bezahlen Sie die Rechnung per Überweisung und geben sie in Ihrer Steuererklärung an.

Ehrliche Fragen. Ehrliche Antworten.

Was kostet die Reinigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang der Reinigung und der Region ab. Einen ersten Richtwert zeigt der Reinigungsrechner. Den genauen Preis nennt Ihnen der Betrieb, wenn Sie anfragen.

Haben Sie noch freie Kapazitäten?

Fragen Sie einfach an.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Rechnung stellt Ihnen der Betrieb, der die Arbeit macht. Das Portal stellt keine Rechnung und kostet Sie nichts.

Wer haftet in Magdeburg, wenn im Winter keiner räumt?

Sie. Auch im Urlaub. Besonders im Urlaub.

Wie sind die Räumzeiten in Magdeburg?

Die Pflichten gelten von 7 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind bis 7 Uhr des folgenden Tages zu entfernen bzw. abzustumpfen.

Räum- und Streupflicht

Magdeburg

Die Pflichten gelten von 7 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind bis 7 Uhr des folgenden Tages zu entfernen bzw. abzustumpfen.

Gehwege unter 1,25 m Breite ganz, die übrigen in 1,25 m Breite von Schnee räumen und bei Glätte bestreuen, einschließlich eines 1,25 m breiten Zugangs zur Fahrbahn vor jedem Grundstück. Ohne eigenen Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze.

Zum Streuen auf Gehwegen nur abstumpfende Mittel wie Granulat, Splitt und Sand verwenden; Salz und Laugen sind verboten. Bei Blitzeis ist der Einsatz ausnahmsweise und in geringstmöglichem Umfang gestattet, wenn die Verkehrssicherheit nicht anders zu gewährleisten ist.

Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, beschlossen am 14.09.2023, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 21 vom 06.10.2023

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