Halle (Saale)
Räumen und streuen müssen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen. Was nach 20 Uhr fällt: am nächsten Tag montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.
Gehweg mindestens 1,50 m breit räumen und mit abstumpfenden Stoffen streuen. Ohne Gehweg: ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand.
Salz nur bei extremer Glätte, Eisregen und an Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Gefällen. Nie auf Baumscheiben und Grünflächen, auch keinen salzhaltigen Schnee dort ablegen.
Radwege, Straßenabläufe und Hydranten freihalten. Bußgeld bis 2.500 €.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 26.11.2014, zuletzt geändert am 29.09.2021
Kabelsketal
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr; bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr zu beräumen.
Gehwege und Zugänge zu Überwegen so breit von Schnee räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang für jedes Hausgrundstück mindestens 1,5 m breit räumen.
Als Streumaterial nur gesetzlich zulässige Materialien verwenden. Zugelassene Auftaumittel nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste; Rückstände nach dem Auftauen sofort beseitigen.
Die Räum- und Streupflicht im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel obliegt der Gemeinde Kabelsketal.
Maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde: Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst vom 01.02.2018
Landsberg
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut. Die Pflicht endet um 21 Uhr.
Streusalz, Sand und Splitt sind erlaubt, Asche nicht.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 29.09.2011
Sandersdorf-Brehna
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr, bei Bedarf mehrmals am Tag.
Gehweg bis zu 1,50 m breit räumen und streuen. Wer zuständig ist, steht je Straße im Straßenverzeichnis der Stadt.
Vorzugsweise Sand oder Splitt. Salz nur, wenn es nicht anders geht, und nie an Baumwurzeln oder auf Grünflächen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 13.12.2017, Anlage Stand 01.01.2023
Zörbig
Werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Gehweg 1 bis 1,50 m breit räumen und streuen. Bei Tauwetter Abflussrinnen freihalten.
Vorzugsweise Sand oder Splitt. Salz nur sparsam und nie auf Baumscheiben oder Grünflächen, Asche ist verboten.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung vom 30.04.2014