Dessau-Roßlau
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Auf Gehwegen genügt ein rund 1,50 m breiter Streifen. Ohne erkennbaren Gehweg gilt ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg; ohne Aufteilung in Fahrbahn und Gehweg gilt die Pflicht für einen 1,50 m breiten Randstreifen je Seite.
Auf Gehwegen, außer Fußgängerüberwegen, abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Blähschiefer verwenden. Mit Salz oder Auftaumitteln vermischter Schnee darf dort nicht abgelagert werden; das Streugut ist nach der Winterperiode unverzüglich zu entfernen.
Die Gehwegpflicht der Anlieger gilt nur in den Reinigungsklassen 2, 4, 5 und 9 des Straßenverzeichnisses der Straßenreinigungssatzung.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Winterdienstsatzung vom 01.08.2023, zuletzt geändert am 29.09.2025, gültig ab 01.11.2025
Bitterfeld-Wolfen
Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee muss sofort geräumt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee am nächsten Tag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.
Gehweg mindestens 1,50 m breit. Anlieger sind nur in Straßen zuständig, die im Straßenverzeichnis mit „A“ gekennzeichnet sind.
Salz nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an Treppen und Steigungen.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung 01.01.2022