Saarlouis
In der Zeit von 7 bis 21 Uhr von Schnee und Eis freihalten; bei Schneeglätte oder Glatteis im gleichen Umfang mit abstumpfenden Mitteln bestreuen, Streuung bei erneuter Wirkung von Schneefall oder Glatteis wiederholen.
Radwege und unselbständige Gehwege in ihrer gesamten Breite, selbständige Gehwege und befahrbare Wohnwege bis zur Wegmitte, befahrbare Wohnwege und Fußgängerzonen auf 2,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze von Schnee freihalten.
Salz oder sonstige Auftaumittel sind zum Schutz von Grundwasser, Straßenbäumen und Straßenrandvegetation verboten; nur abstumpfende Mittel erlaubt.
Maßgeblich ist die Satzung der Stadt: Satzung über die öffentliche Straßenreinigung vom 06.05.1988, in der Fassung des 17. Nachtrages vom 18.06.2026
